Es kommt drauf an was für Anzeigen du bekommen hast !!! Wenn sie fallengelassen werden hast du zwar einen Eintrag aber der wird "geweißt" das heißt man kann zwar sehen das du dort mal was zu stehen hattest aber nicht mehr was da war !!! Außerdem wird mit 21 sowieso nochmal blank gemacht wenn du dir nicht weiter zu schulden kommen lässt
03.08.2007 - 16:14 Uhr
Petrie
Nur wenn du rechtskräftige verurteilungen hast, stehen sie drin.
Aber man unterscheidet zwischen einem Zeugnis das du zugesand bekommst und dem für den Öffemntlichen Dienst. Das bekommst nicht in die Hand sondern wird an den Diesntherren geschickt wo du dich bewirbst.
Und dort wird unter versch. Farbeinträgen unterschieden. Da steht auch drin ob du in Organisationen verkehrst die unserer demokratischen Grundordnung verstößt oder auffällig war...
mh ich schreibs mal öffentlich... hatte ne anzeige wegen schwerer körperverletzung in tateinheit mit einem fussballspiel... auf den kamerabildern wurde dann aber erkannt das ich nichts getan habe ! kann dies also drin stehen ? bzw. kann ein stadionverbot vermerkt sein ?
Die Strafanzeige wird vor der Verurteilung fallengelassen also kann doch da nix drin stehen und du hast doch kein Stadionverbot bekommen oder ? Warst du etwa auf dem neuen Markt mit bei ???
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